Kosten

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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für folgende Leistungen und können von der Hebamme mit der KK auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134 a SGB V abgerechnet werden.
Privat Versicherte erhalten eine Rechnung nach der privaten Heb.GVO.NRW

  • 1 Vorgespräch
  • 12 Beratungen
    (per Kommunikationsmedium)
  • Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Vorsorgeuntersuchungen;
    alle 4 Wochen bis zur 30. SSW, danach alle 2 Wochen
  • 1 Geburtsvorbereitungskurs
    a 14 Stunden; jeweils
    nur die teilgenommenen Stunden
  • Wochenbettbetreuung bis zur 12. Lebenswoche des Kindes
    1.- 10. WB-Tag 14 Kontakte;
    ab 11. WB-Tag 16 weitere Kontakte entweder als Hausbesuch, per Kommunikations-medium oder als Praxistermin
  • 1 Kurs Rückbildung a 10 Stunden; jeweils nur die teilgenommenen Stunden
  • 8 Still- und Ernährungsberatungen nach der 12. Lebenswoche

Diese Leistungen/ Kosten übernehmen die gesetzlichen
Krankenkassen nicht und müssen selbst gezahlt werden

  • Babymassage
  • Geburtsvorbereitung für die Partner/ Partnerinnen
  • Versäumte Stunden von Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungs- Kursen

Ergänzende Leistungen in der Schwangerschaft

  • Wendungshilfe bei Beckenendlage (BEL)
  • Atem und Klang
    Klang Behandlung zur Tiefenentspannung und Atemwahrnehmung
  • Individuelle Geburtsvorbereitung mit Klang
  • geburtsvorbereitende Akupunktur
  • Craniosacrale-Osteopathie für Schwangere
    jeweils 15,- €
  • KlangAbend für Schwangere 12,- €

Unsere Angebote außerhalb von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

  • Atem und Klang
    Klang Behandlung  70,- €
  • Craniosacrale-Osteopathie für Säuglinge, Kinder 55,- €
  • Craniosacrale-Osteopathie für Erwachsene 65,- €