
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für folgende Leistungen und können von der Hebamme mit der KK auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134 a SGB V abgerechnet werden.
Privat Versicherte erhalten eine Rechnung nach der privaten Heb.GVO.NRW
- 1 Vorgespräch
- 12 Beratungen
(per Kommunikationsmedium) - Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Vorsorgeuntersuchungen;
alle 4 Wochen bis zur 30. SSW, danach alle 2 Wochen - 1 Geburtsvorbereitungskurs
a 14 Stunden; jeweils
nur die teilgenommenen Stunden - Wochenbettbetreuung bis zur 12. Lebenswoche des Kindes
1.- 10. WB-Tag 14 Kontakte;
ab 11. WB-Tag 16 weitere Kontakte entweder als Hausbesuch, per Kommunikations-medium oder als Praxistermin - 1 Kurs Rückbildung a 10 Stunden; jeweils nur die teilgenommenen Stunden
- 8 Still- und Ernährungsberatungen nach der 12. Lebenswoche
Diese Leistungen/ Kosten übernehmen die gesetzlichen
Krankenkassen nicht und müssen selbst gezahlt werden
- Babymassage
- Geburtsvorbereitung für die Partner/ Partnerinnen
- Versäumte Stunden von Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungs- Kursen
Ergänzende Leistungen in der Schwangerschaft
- Wendungshilfe bei Beckenendlage (BEL)
- Atem und Klang
Klang Behandlung zur Tiefenentspannung und Atemwahrnehmung - Individuelle Geburtsvorbereitung mit Klang
- geburtsvorbereitende Akupunktur
- Craniosacrale-Osteopathie für Schwangere
jeweils 15,- € - KlangAbend für Schwangere 12,- €
Unsere Angebote außerhalb von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
- Atem und Klang
Klang Behandlung 70,- € - Craniosacrale-Osteopathie für Säuglinge, Kinder 55,- €
- Craniosacrale-Osteopathie für Erwachsene 65,- €